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Ausbau der Leistungsverträge mit Gemeinden

Seit 2021 erweitern wir unser Netz an gemeindebasierten Leistungsverträgen – ein Meilenstein für die Entlastung von betreuenden Angehörigen. Neben den kantonalen und nationalen Finanzierungsquellen setzen zunehmend auch Gemeinden auf eine direkte Beteiligung. Wohlen (BE) war 2021 der Pionier, gefolgt von Meikirch 2022. Ab 2025 unterstützt nun auch Lyss betroffene Familien mit einem gezielten Beitrag.

Warum Leistungsverträge mit Gemeinden?

Betreuende Angehörige leisten einen enormen Beitrag zur Gesellschaft. Sie ermöglichen pflegebedürftigen Menschen, weiterhin zu Hause zu leben – oft neben Beruf und Familie. Um diese wertvolle Arbeit zu unterstützen, braucht es finanzielle Entlastung. Hier setzen unsere Gemeindeverträge an: Sie senken die Kosten für Familien mit tiefem Einkommen und ermöglichen eine leistbare Betreuung vor Ort.

Die Logik der Leistungsverträge: Was wird finanziert?

Die Gemeinden Wohlen, Meikirch und Lyss übernehmen jeweils einen festen Beitrag pro erbrachte Betreuungsstunde für einkommensschwächere Haushalte. Diese Unterstützung reduziert die Selbstkosten der Betroffenen und sorgt dafür, dass unsere Dienstleistungen auch für Familien mit schmalem Budget zugänglich bleiben.

Die Verträge haben einen direkten Effekt: Sie ermöglichen Menschen mit Krankheit oder Beeinträchtigung ein längeres, selbstbestimmtes Leben zu Hause und beugen Heimeintritten vor. Gleichzeitig entlasten sie die betreuenden Angehörigen und verbessern deren Lebensqualität.

Eine nachhaltige Strategie für die Zukunft

Diese Kooperationen zeigen, dass Gemeinden eine Schlüsselrolle in der Unterstützung betreuender Angehöriger spielen können. Unser Ziel ist es, weitere Gemeinden für dieses Modell zu gewinnen und so die Betreuungslücken in der Schweiz gezielt zu schliessen.

Autor: Udo Michel, Geschäftsführer Entlastungsdienst Kanton Bern

TeleBärn Beitrag vom 30.10.2024

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