Für ältere Menschen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen werden im Kanton Zürich ab 2025 zusätzliche Betreuungsleistungen finanziert. Der Entlastungsdienst wurde vom Kantonalen Sozialamt eingeladen, sein Angebot den Gemeinden vorzustellen.
Im Kanton Zürich bewegt sich einiges beim Thema Betreuung. Während 2023 bereits das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten ist, wird ab 2025 die Zusatzleistungsverordnung angepasst. Dies soll es Senior:innen mit bescheidenen finanziellen Mitteln ermöglichen, über die Zusatzleistungen (EL) Betreuung zu finanzieren. Bis zu 50 Franken pro Stunde bezahlt der Kanton an die Betreuungskosten. Verantwortlich für die Umsetzung dieser neuen Regelung sind die Gemeinden.
Der Entlastungsdienst Kanton Zürich wurde im Herbst 2024 vom Kantonalen Sozialamt eingeladen, sein Angebot den Zürcher Gemeinden vorzustellen. Geschäftsführerin Barbara Turina präsentierte bei dieser Gelegenheit das Betreuungsangebot und diskutierte im Austausch mit Leistungsanbietenden von Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Zürich, Spitex Kanton Zürich, Pro Senectute Kanton Zürich und Reformierte Kirche Kanton Zürich über die Chancen und die Umsetzungsmöglichkeiten der ZLV-Anpassung.
Einig waren sich alle Anwesenden, dass der Kanton Zürich eine Pionierrolle in der Stärkung der Betreuung im Alter einnimmt. Damit möglichst alle Senior:innen im Kanton Zürich, die EL-berechtigt sind, auch von den neu finanzierten Leistungen profitieren können, wir noch einige Informations- und Aufklärungsarbeit von allen Akteuren geleistet werden müssen.
Wir als Entlastungsdienst freuen uns, diese Entwicklung aktiv zu begleiten.
Autorin: Barbara Turina, Geschäftsführerin Entlastungsdienst Kanton Zürich